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Der Innendienst
Aufgabe des Innendienstes ist es vor allem, Forderungspfändungen durchzuführen. Allgemein bekannt sind dabei die Lohn- und Kontenpfändung.
Häufig durchgeführt wird auch die Mietpfändung sowie die Pfändung von Ansprüchen aus Rechnungen.
Ferner gehört zu den Aufgaben des Innendienstes die Zwangsversteigerung von Grundstücken und die Einleitung von Insolvenzverfahren.