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Der Außendienst
Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Außendienst die Rolle des Gerichtsvollziehers wahrnimmt.
Aufgabe ist daher primär das Aufsuchen der Schuldner und das Pfänden beweglicher Gegenstände.
Wichtig ist, dass die Vollstreckungsbediensteten hoheitlich tätig werden, weswegen z.B. ein von einem Schuldner ausgesprochenes Hausverbot jederzeit durch einen einfach zu erwirkenden Gerichtsbeschluss ("Türöffnungs- und Durchsuchungsbeschluss") aufgehoben werden kann.