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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Unsere Aufgaben

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über

  1. eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
  2. Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
  3. Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen, gegen eine Gebühr von 10,- Euro, öffentlich zu beglaubigen.
  4. Des Weiteren unterstützt sie das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren sowie bei der Gewinnung geeigneter Betreuer.