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Unsere Aufgaben
Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über
- eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
- Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
- Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen, gegen eine Gebühr von 10,- Euro, öffentlich zu beglaubigen.
- Des Weiteren unterstützt sie das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren sowie bei der Gewinnung geeigneter Betreuer.