Seiteninhalt
Rechtsgrundlagen
Die
- EU-Richtlinie 2014/55EU,
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-Rech-V) und
- E-Rechnungsverordnung M-V (ERechVO M-V) über die elektronische Rechnungs-stellung bei öffentlichen Aufträgen
verpflichten alle Bundesbehörden ab November 2019 sowie Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften/Auftraggeber ab 29.06.2021 elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten.
Unabhängig vom Auftragswert gilt seit 01.04.2023 für Rechnungsstellende die Verbindlichkeit des elektronischen Formats gegenüber öffentlichen Auftraggebern.