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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Rechtsgrundlagen

Die

  • EU-Richtlinie 2014/55EU,
  • E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-Rech-V) und
  • E-Rechnungsverordnung M-V (ERechVO M-V) über die elektronische Rechnungs-stellung bei öffentlichen Aufträgen

verpflichten alle Bundesbehörden ab November 2019 sowie Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften/Auftraggeber ab 29.06.2021 elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten.
Unabhängig vom Auftragswert gilt seit 01.04.2023 für Rechnungsstellende die Verbindlichkeit des elektronischen Formats gegenüber öffentlichen Auftraggebern.