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8. Mein Kind hat den Wohnsitz im Landkreis MSE bzw. V-R. Bekommt es auch eine VG-Card?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Satzung gilt nur für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (§1 (2) und §2 (1)). Die Landkreise MSE und V-R haben eigene Regelungen zur Schülerbeförderung.