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7. Warum erhält mein Kind keine VG-Card?
Unsere Schülerbeförderungssatzung (https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7453_1.PDF?1717396784) wurde vom Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 27.11.2023 beschlossen und regelt, wer einen Anspruch auf Schülerbeförderung und damit auf eine VG-Card hat.
Die Bedingungen für eine VG-Card sind (basierend auf der Satzung):
- Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (§2 (1)).
- Besuch der örtlich zuständigen Schule (mit Ausnahmen, siehe §2 (2) und (4)).
- Schulpflichtig bis einschließlich Jahrgangsstufe 12 (allgemeinbildende Schulen) oder Jahrgangsstufe 13 (Fachgymnasium) oder Berufsvorbereitungsjahr oder erste Klasse der Berufsfachschule (ohne mittlere Reife) (§2 (1)).
- Antragstellung beim Landkreis (§6).
Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Kind möglicherweise keine VG-Card erhält. Hier einige Beispiele:
- Ihr Kind wohnt nicht im Landkreis Vorpommern-Greifswald (siehe §2 (1)).
- Ihr Kind besucht nicht die örtlich zuständige Schule, und es liegen keine Ausnahmegründe vor (siehe §2 (2) und (4)).
- Ihr Kind besucht bereits die 13. Klasse des Fachgymnasiums (siehe §2 (1)).
- Ihr Kind besucht eine Berufsfachschule, die die mittlere Reife voraussetzt (siehe §2 (1)).
- Es wurde kein Antrag gestellt oder der Antrag wurde abgelehnt.