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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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7. Warum erhält mein Kind keine VG-Card?

Unsere Schülerbeförderungssatzung (https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7453_1.PDF?1717396784) wurde vom Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 27.11.2023 beschlossen und regelt, wer einen Anspruch auf Schülerbeförderung und damit auf eine VG-Card hat.

Die Bedingungen für eine VG-Card sind (basierend auf der Satzung):

  • Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (§2 (1)).
  • Besuch der örtlich zuständigen Schule (mit Ausnahmen, siehe §2 (2) und (4)).
  • Schulpflichtig bis einschließlich Jahrgangsstufe 12 (allgemeinbildende Schulen) oder Jahrgangsstufe 13 (Fachgymnasium) oder Berufsvorbereitungsjahr oder erste Klasse der Berufsfachschule (ohne mittlere Reife) (§2 (1)).
  • Antragstellung beim Landkreis (§6).

Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Kind möglicherweise keine VG-Card erhält. Hier einige Beispiele:

  • Ihr Kind wohnt nicht im Landkreis Vorpommern-Greifswald (siehe §2 (1)).
  • Ihr Kind besucht nicht die örtlich zuständige Schule, und es liegen keine Ausnahmegründe vor (siehe §2 (2) und (4)).
  • Ihr Kind besucht bereits die 13. Klasse des Fachgymnasiums (siehe §2 (1)).
  • Ihr Kind besucht eine Berufsfachschule, die die mittlere Reife voraussetzt (siehe §2 (1)).
  • Es wurde kein Antrag gestellt oder der Antrag wurde abgelehnt.