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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden - Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit.
Das Wichtigste im Überblick:

    • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
    • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
    • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Sie müssen zu der Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger den Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil stellen.
    • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Väter können ebenfalls einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.
Über folgenden Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.


25.01.2023