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Berufsbild/Tätigkeiten:
• Verwaltungsaufgaben: Erarbeiten, Umsetzen und Übermitteln von Verwaltungsentscheidungen bzw. Maßnahmen, auf Basis von Bundes-, Landes- und Kommunalrecht• Rechtsanwendung, Prüfen von Sachverhalten und Abgleich mit den gesetzlichen Regelungen, Fällen oder Vorbereiten von Entscheidungen, dabei mitunter auch Außentermine zur Ermittlung von Sachverhalten oder Anhörung von Bürger/-innen oder Firmen
• Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, etwa zur Antragstellung für den Bezug von Sozialleistungen
• Unterstützung der „Vertretung“, also des politischen Entscheidungsgremiums – hier des Kreistages – mit der Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen (auch von Ausschüssen) sowie der Protokollführung, Beschlussüberwachung, Auszahlung von Sitzungsgeldern usw.
• Kaufmännische Tätigkeiten, z. B. in kommunalen Eigenbetrieben oder im Rahmen der „fiskalischen Verwaltung“, etwa bei der Beschaffung von Büromaterial, Ausstattung/Möbeln oder von Dienstleistungen für die Kreisverwaltung
• Tätigkeiten im Personalwesen, z. B. Führen von Personalakten oder Berechnung von Bezügen oder Gehältern
• Tätigkeiten im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Durchführungen von Buchungen per Software oder Mitarbeit bei der Haushaltsplanung
Während der Ausbildung wirst du in den drei Bereichen „Recht“, „Wirtschaft“ und „Soziales“ geschult und bist zum Abschluss der Ausbildung in allen drei Bereichen handlungsfähig. Damit ist im Anschluss an die Ausbildung je nach verfügbaren freien Stellen ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten gegeben. Durch interne Bewerbungen auf freie Stellen bzw. durch Aufstiegsfortbildungen wird das Spektrum nochmals erweitert.