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Das sollten Sie noch wissen ...
- Was muss gemeldet werden?
Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger sind nach dem Infektionsschutzgesetz durch den/die behandelnde/-n Arzt/Ärztin, Labore sowie Leiter/-in von Gemeinschaftseinrichtungen meldepflichtig (§ 6, 7 und 34 Infektionsschutzgesetz) - Statistische Aufbereitung mittels elektronischem Meldesystem (DEMIS)
Übermittlung der zu verarbeitenden Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (gemäß Falldefinition des RKI) an die zuständige Landesbehörde LAGuS und RKI