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Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen.
Bei Terminabsage oder Nichterscheinen wird die Verwaltungsgebühr von 185,00 EUR einbehalten. Die Gebühr wird auch fällig, sobald die Bestätigung des Termins erfolgt ist und der Termin anschließend abgesagt wird.