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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Für die Anerkennung nach Aktenlage und für die Kenntnisüberprüfung müssen Sie:

  • Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
  • mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen