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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Für die Anerkennung nach Aktenlage und für die Kenntnisüberprüfung müssen Sie:
- Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
- mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen