Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Im Gesundheitsamt Greifswald erfolgt derzeit, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kenntnisüberprüfung für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis.
Die Kenntnisüberprüfung besteht zunächst aus einem schriftlichen Teil. Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
Für die Teilnahme an der Kenntnisüberprüfung stellen Sie einen formlosen Antrag beim Gesundheitsamt. Mit Übersendung des Antrages und der erforderlichen Unterlagen erfolgt bei ausreichender Kapazität die verbindliche Anmeldung zur nächstmöglichen Prüfung.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Merkblätter (siehe oben).