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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die über Wasser als Aerosol inhalativ (z. B. beim Duschen) aufgenommen werden und je nach individueller Abwehrlage zu einer Lungenentzündung (Legionärskrankheit) oder anderen grippeartigen Erkrankungen (Pontiac-Fieber) führen können.
Die normale orale Aufnahme als Trinkwasser muss bei Vorhandensein von Legionellen nicht eingeschränkt werden, so dass es zur Nahrungszubereitung verwendet werden kann. Allerdings muss eine Aspiration durch Verschlucken vermieden werden.
Alle Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasser-Installation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle), sind sofern sie gewerblich oder öffentlich betrieben werden, auf Legionellen untersuchen zu lassen. In der Wasserversorgungsanlage müssen sich Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Wird dem Betreiber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. überschritten ist, hat er unverzüglich bestimmte Pflichten zu erfüllen:


  • Informationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt laut Trinkwasserverordnung
    (§ 52 Abs. 1)
      • Meldepflicht bei Erreichen oder Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
      • Informationen über veranlasste Maßnahmen
  • Untersuchungen zur Klärung der Ursachen mit Ortsbesichtigung sowie Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes
  • Mitteilung an den Verbraucher (Information über den Untersuchungsbefund und eventuelle Verwendungseinschränkung)
  • Weiterführende Informationen können Sie unter folgenden Links erhalten:

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen - Empfehlung des Umweltbundesamtes

Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen