Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)
Hierunter fallen alle privat genutzten Brunnen, deren Eigentümer nicht zentral angeschlossen sind und aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden.
Zur Untersuchung des Trinkwassers aus Hausbrunnen finden Sie Informationen in der Broschüre "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen". Die Untersuchung bietet keine Gewähr dafür, dass das Wasser dauerhaft einwandfrei ist. Brunnenbesitzer sollten daher bei Auffälligkeiten in der Umgebung ihres Brunnens (wie z.B. Dungplatten, Altlasten oder Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen) zusätzliche Untersuchungen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt durchführen.
Bestimmt werden jährlich mikrobiologische sowie chemische Parameter, in Abstimmung auch Pflanzenschutzmittel. Bei den chemischen Untersuchungen gibt es immer wieder Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat, welches meist durch Dung bzw. Gülle und Stickstoffdünger in den Boden gelangt und insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder eine Gesundheitsgefahr darstellt.
Um eine mikrobiologische Verunreinigung Ihres Trinkwassers zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen folgende Punkte gemäß der DIN 2001 Teil 1 (01-2019) „Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen - Teil 1: Ortsfeste Anlagen“ zu beachten:
- Festmistplatten, Güllebehälter, Abortgruben, Schmutzwasserkanäle und Abfalllagerplätze sollen einen Abstand von mindestens 25 m zum Brunnen haben. Das Gefälle darf nicht von diesen Bauwerken zum Brunnen hin verlaufen. Verlagern Sie gegebenenfalls die Festmistplatte, den Güllebehälter oder die Abortgrube.
- Ihr Überlauf- und Entleerungsanschluss aus der Wasserversorgungsanlage muss in wasserdichten Rohren oder Rinnen mit ausreichendem Gefälle verlegt sein. Die Ableitung muss mindestens 10 m entfernt vom Brunnen erfolgen. Das Eindringen von Kleingetier muss verhindert werden.
Für die Herstellung der Bohrung, den Ausbau und der Sanierung Ihres Brunnens dürfen nur Fachfirmen mit Qualifikation nach beauftragt werden.