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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Medikamentenplan
  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck für die Bescheinigung durch eine/-n niedergelassenen Arzt/Ärztin (mit Stempel, Unterschrift und Arztnummer)
  • Die Vorlage muss bereits den Namen und die Dosierung des Medikaments enthalten. Jede Bescheinigung ist nur für ein Medikament gültig. Das heißt, für jedes weitere Medikament wird eine separate Bescheinigung benötigt.
  • Es gibt 2 verschiedene Formulare:

    Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens)
    Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengener Abkommens)

Weitere Hinweise zu Reisen mit Betäubungsmitteln