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Welche Gebühren fallen an?
Allgemein empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für die Ausstellung eines neuen Impfausweises fallen Gebühren an. Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.