Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Für das Führen eines Fahrzeuges der Klassen und Unterklassen C, C1, CE und C1E sind Eignungsuntersuchungen erforderlich. Geprüft wird die Fahrtauglichkeit des/der LKW-Fahrers/Fahrerin. Die Untersuchung ist auch notwendig, wenn der Führerschein verlängert werden muss. Festgeschrieben ist eine regelmäßige ärztliche Untersuchung im Abstand von 5 Jahren.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind medizinisch-technische Untersuchungen (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen) erforderlich. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.
Hinweis: In der Regel finden 2 Termine statt.
1. Termin: Voruntersuchungen und Sehtest
2. Termin: amtsärztliche Untersuchung