Seiteninhalt
Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Dienstherr die Rechnung. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Laborkosten und zeitliche Aufwendungen durch den/die Arzthelfer/-in.