Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Eine Stellungnahme zur aktuellen und künftig zu erwartenden Dienstfähigkeit von Beamten/Beamtinnen wird von dem jeweiligen Dienstherren oder einer Behörde veranlasst. Beispiele sind psychische Belastungen oder eingeschränkte körperliche Gegebenheiten. Auch im Verfahren zur Dienstunfähigkeit ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sofern Zweifel an der Dienstfähigkeit des/der Beamten/Beamtin bestehen.
Auch werden Gutachten zur Leistungsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst im Auftrag der Arbeitgebenden erstellt. Die erfolgt, wenn z. B. der Verdacht besteht, dass der/die Beschäftigte krankheitsbedingt seine Arbeitsaufgaben nicht mehr korrekt erfüllen kann.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Eventuell sind auch weitere medizinisch-technische Untersuchungen notwendig (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen). Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.