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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...

Alle Beamtenanwärter / Beamtenanwärterinnen bzw. angehenden Beamten / Beamtinnen müssen vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder auf Lebenszeit amtsärztlich untersucht und begutachtet werden. In den Gutachten zur Verbeamtung werden Aussagen über die gesundheitliche Eignung für die zukünftige Arbeit getroffen.
Für ausgewählte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ist außerdem eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung notwendig (z. B. Erzieher/-innen oder Heilerziehungspfleger/-innen). Die Gutachten dienen letztlich als Grundlage für weitere Entscheidungen der Auftraggebenden.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind medizinisch-technische Untersuchungen (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen) erforderlich. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert.
Dafür muss durch Sie eine Entbindung von ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.


Hinweis: In der Regel finden 2 Termine statt.
1. Termin: Voruntersuchungen und Sehtest
2. Termin: amtsärztliche Untersuchung