Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Kurbeihilfe: Notwendigkeit zur Kur

Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...

Für stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Heilkuren benötigen Beamte/Beamtinnen eine amtsärztliche Bescheinigung, in der die Notwendigkeit zur Kur begründet wird. Es geht dabei um die Beihilfefähigkeit zur Kur (z. B. Mutter-Kind-Kur). Durch den/die Amtsarzt/Amtsärztin erfolgt eine Beratung. Dabei wird geschaut, welche Einrichtung für das vorliegende Krankheitsbild des/der Klient/-in geeignet ist. Auf Wunsch kann im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung entsprechendes Informationsmaterial ausgehändigt oder Suchempfehlungen gegeben werden. Vor Festlegung auf eine Einrichtung ist es ratsam, dies mit der Krankenkasse/den Versicherungsunternehmen abzusprechen, da diese anteilig die Kosten für Rehabilitations- oder Kur-Maßnahmen tragen.

Hinweis: Die gesundheitliche Versorgung von verbeamteten Personen erfolgt über die Krankenkassen/Versicherungsunternehmen und Beihilfestelle.

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine orientierende physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
  • Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
  • Vordruck von der Beihilfestelle

Welche Gebühren fallen an?

Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an. 


Weitere Informationen:
https://www.baederkalender.de/
https://www.kurkliniken.de/