Eignungsfeststellung: Feststellung der gesundheitlichen Eignung für einen LKW-Führerschein
Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Für das Führen eines Fahrzeuges der Klassen und Unterklassen C, C1, CE und C1E sind Eignungsuntersuchungen erforderlich. Geprüft wird die Fahrtauglichkeit des/der LKW-Fahrers/Fahrerin. Die Untersuchung ist auch notwendig, wenn der Führerschein verlängert werden muss. Festgeschrieben ist eine regelmäßige ärztliche Untersuchung im Abstand von 5 Jahren.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind medizinisch-technische Untersuchungen (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen) erforderlich. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.
Hinweis: In der Regel finden 2 Termine statt.
1. Termin: Voruntersuchungen und Sehtest
2. Termin: amtsärztliche Untersuchung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
- Wichtig: Sehtest von einem/einer niedergelassenen Augenarzt/Ärztin (augenärztliche Untersuchung)
- Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Wichtig: Sehtest von einem/einer niedergelassenen Augenarzt/Ärztin (augenärztliche Untersuchung)
- Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
- Informationen zu Vorerkrankungen (z. B. Medikamentenplan)
- Gegebenenfalls Sehhilfe und Brillenpass
Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Laborkosten und zeitliche Aufwendungen durch den/die Arzthelfer/-in. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Welche Rechtsgrundlagen sind relevant?
Analog erfolgt die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für Segelscheine bzw. Sportbootführerscheine.