Verbeamtung: Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Beamt/-innen
Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Alle Beamtenanwärter / Beamtenanwärterinnen bzw. angehenden Beamten / Beamtinnen müssen vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder auf Lebenszeit amtsärztlich untersucht und begutachtet werden. In den Gutachten zur Verbeamtung werden Aussagen über die gesundheitliche Eignung für die zukünftige Arbeit getroffen.
Für ausgewählte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ist außerdem eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung notwendig (z. B. Erzieher/-innen oder Heilerziehungspfleger/-innen). Die Gutachten dienen letztlich als Grundlage für weitere Entscheidungen der Auftraggebenden.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind medizinisch-technische Untersuchungen (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen) erforderlich. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert.
Dafür muss durch Sie eine Entbindung von ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.
Hinweis: In der Regel finden 2 Termine statt.
1. Termin: Voruntersuchungen und Sehtest
2. Termin: amtsärztliche Untersuchung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss ein schriftlicher Auftrag des Dienstherrn, aus dem die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht, eingereicht werden. Schließlich erhalten Sie dann von uns ein Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag (unter Beachtung der Ladungsfrist von 14 Tagen)
- Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
- Impfausweis oder Impfbescheinigungen
- Informationen zu Vorerkrankungen (z. B. Medikamentenplan)
- Gegebenenfalls Sehhilfe und Brillenpass
Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Dienstherr die Rechnung. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Laborkosten und zeitliche Aufwendungen durch den/die Arzthelfer/-in.