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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Prüfung der medizinischen Eignung für eine Adoption

Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...

Bei der Adoption werden zwei Personentypen unterschieden:
Annehmende = Person, die die Adoption annimmt
Anzunehmende = Person, die adoptiert wird

Die Begutachtung erfolgt im Auftrag von Privatpersonen. Sie werden über Notare / Notarinnen oder Familiengerichte dazu aufgefordert, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung für eine Adoption einzureichen.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Eventuell sind auch weitere medizinisch-technische Untersuchungen notwendig (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen). Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
  • Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
  • Wichtig: bei Adoption eines Kindes oder einer jugendlichen Person das Untersuchungsheft (U-Heft)

Welche Gebühren fallen an?

Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.