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Ich war optionspflichtig und habe meine ausländische Staatsangehörigkeit bereits verloren. Kann ich diese wiedererwerben?
Der Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit führt zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit!
Hiervor schützt eine vorherige schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung).
Einen entsprechenden Antrag können Sie beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Ordnungsamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 03834 8760 2908, stellen.
Sie benötigen jedoch keine Beibehaltungsgenehmigung, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz erwerben möchten.