Ich bin Deutsche/Deutscher durch Geburt in Deutschland und auch hier aufgewachsen. Was muss ich tun?
Nichts, wenn Sie gemäß der nun geltenden Regelung in Deutschland aufgewachsen sind. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel mindestens acht Jahre Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten oder sechs Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besucht haben oder einen deutschen Berufsschulabschluss erworben haben, dürfen Sie dauerhaft zwei Pässe besitzen. Wir prüfen selbsttätig und ohne Ihren Antrag, ob Sie nach dem geänderten Gesetz optionspflichtig sind oder nicht. Ihrer Mitwirkung bedarf es dabei nicht! Wichtig: Solange wir uns nicht bei Ihnen melden, passiert bezüglich der Staatsangehörigkeiten nichts. Sie verlieren auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit!