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Gebühren
Für die Ausstellung von neuen Schiffshygienezertifikaten und deren Verlängerungen sowie von Trinkwasserprobenentnahmen berechnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald Gebühren auf Grundlage des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Anlage 2) und der Trinkwasserverordnung, die unter anderem vom Schiffstyp und von der Bruttoraumzahl abhängig sind. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.