Anschlusspflicht für Kleingartenanlagen
Ab dem 01.01.2023 sind Kleingartenanlagen ebenfalls vom Anschlusszwang hinsichtlich der öffentlichen Abfallentsorgung umfasst. Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises, sowie die Kreisverwaltung sind bestrebt, die Aufstellung der Abfallbehälter möglichst reibungslos zu gestalten. Daher wird um frühzeitige Anmeldungen gebeten. Sofern noch offene Fragen zu klären sind, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Entsorgungsbüros sowie Herr Schiller aus der Kreisverwaltung gern zur Verfügung. Bei Bedarf werden auch Vor-Ort-Termine angeboten.
Anschlusspflichtig ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer der Kleingartenanlage. Der Gebührenbescheid kann jedoch auch an den Verein etc. gerichtet werden. Die Anmeldung hat dann durch die jeweilige Organisation zu erfolgen. Es werden jedoch keine Abfallbehälter für einzelne Parzellen aufgstellt, sondern nur für die gesamte Anlage. Als Mindestrestabfallvolumen gilt hier 5 Liter pro Kleingarten, je Woche.
Nur sofern eine Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann das gesamte Angebotsspektrum (Altpapier, Sperrmüll, Wertstoffhöfe) genutzt werden.
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Kleingartenanlagen (86 kB)