Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Trebel"Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung Die Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes "Trebel" wird im folgenden Zeitraum durchgeführt: 02.08.2021 – 19.11.2021 Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer bzw. Anlieger ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 62, 63, 66, Landeswassergesetz (LwaG) sowie § 18 Fischereigesetz (FischG). Nach § 22 der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Eigentümer bzw. Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen. WBV "Trebel" Telefon: 038326/6532-0 |
| 08.06.2021 |
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