Kreis passt Allgemeinverfügung der verschärften Corona-Verordnung des Landes anRegelung wurde heute veröffentlicht und tritt nach Mitternacht in Kraft Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat auf die neue Corona-Landesverordnung reagiert und seine daran ausgerichtete Allgemeinverfügung angepasst sowie heute veröffentlicht. Damit tritt diese am Folgetag in Kraft, also nach Mitternacht.
Zusätzlich ist ab morgen im Kreis bei den Geschäften nur noch eine Notversorgung zulässig. Öffnen dürfen demnach nur noch Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Drogeriemärkte, Tierfutterhandlungen, Baumärkte und Gartenmärkte. Auch Optiker und Hörgeräteakustiker haben geöffnet. An den Schulen wird mit Ausnahme der Abschlussklassen ausschließlich Distanzunterricht angeboten. Dementsprechend darf kein Vereinssport und auch kein Training absolviert werden, da dieser für Kinder und Jugendliche an den Schulbetrieb gekoppelt ist. In den Kindertagesstätten wird Notfallbetreuung praktiziert und es herrscht Besuchsverbot. Zudem gibt es landesweite Einschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper, die also auch für den Landkreis gelten. Eigentümer einer Zweitwohnung oder Besitzer eines Dauercampingplatzes dürfen demnach nicht einreisen. Die Einzelheiten könnten unter https://corona.kreis-vg.de/PDF/20_04_2021_Allgemeinverf%C3%BCgung_LK_VG_wegen_%C3%9Cberschreitung_des_Inzidenzwertes_von_100_Neuinfektionen_pro_100_000_Einwohner.PDF?ObjSvrID=3416&ObjID=561&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1618905422 auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden. |
| 20.04.2021 |
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