Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.
Regionen, die auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet grenzüberschreitend zusammenarbeiten, spielen für die europäische Entwicklung eine immer größere Rolle. Sie unterstützen die Verständigung und Annäherung der beteiligten Bevölkerung, der Institutionen und Unternehmen.
Dieser Gedanke bildete den Hintergrund für die Gründung des Vereins Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V im Herbst 1992. Damals schlossen sich vorpommersche und brandenburgische Landkreise und kreisfreie Städte zusammen. Damit waren die ersten Schritte, die regionale Entwicklung grenzübergreifend zu entwickeln und zu gestalten, getan. Die Kommunalgemeinschaft ist Gründungsmitglied der Euroregion POMERANIA.
Der Verein fördert in seinem Arbeitsgebiet die grenzüberschreitende Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Aufgaben.
Das Arbeitsgebiet umfasst kommunale Gebietskörperschaften Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und der Woiwodschaft Westpommerns.
Der Verein vertritt die Belange seines Gebietes in der EUROREGION POMERANIA sowie bei den Behörden der jeweiligen Bundesländer, dem Bund und der Europäischen Union.
Die Satzung des e.V. sieht zwei Kategorien von Mitgliedern vor: ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können Landkreise und Städte ab 50.000 Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg werden (§ 3 Absatz 1 der Satzung). Die fördernde Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden, wenn sie sich den Zielen des Vereins verbunden fühlen und ihn unterstützen möchten (§ 3 Abs. 1 Abs. 2 der Satzung). Der Verein hat 31 stimmberechtigte Mitglieder. Dies sind ausschließlich die Vertreter der Gebietskörperschaften (Landkreise und Städte mit Einwohnerzahl über 50.000 – siehe § 3 Absatz 1 Satzung der Kommunalgemeinschaft Europaregion e.V.). Daneben hat der Verein noch 40 fördernde Mitglieder (Stand 01.01.2020). Das sind Ämter, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, Unternehmen und natürliche Personen. Die fördernden Mitglieder sind gemäß § 6 Absatz 7 Seite 2 der Satzung der Kommunalgemeinschaft Europaregion e.V. nicht stimmberechtigt.
Die derzeit gültige Satzung sieht vier Organe des Vereins vor: die Mitgliederversammlung, das Präsidium, den Lenkungsausschuss und den Geschäftsführer (§ 5).
Präsidiumsmitglieder
Präsident der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V.
Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald,
Stellvertretende Präsidentin der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V.
Karina Dörk, Landrätin des Landkreises Uckermark
Dr.-Ing. Alexander Badrow, Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Alexander Benkert, Bürgermeister der Gemeinde Süderholz
Heiko Kärger, Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Holger Lampe, 1. Beigeordneter des Landrates, Landkreis Barnim
Die Geschäftsführung
Martin Hanf, Geschäftsführer
Udo Hirschfeld, Stellvertretender Geschäftsführer