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Landesverordnung zu Kitas und Schulen löst Verfügung des Landkreises ab: für Bürger ändert sich nichtsAufgrund der geltenden Landesverordnung ist die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 22. Januar, die den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen untersagt, nicht mehr notwendig. Alle Regelungen, die der Landkreis Vorpommern-Greifswald getroffen hatte, finden sich in der gültigen Landesverordnung wieder. |
| 28.01.2021 |