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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Asylverfahren

Das Asylverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  • Antrag auf Asyl
  • Anhörung des/der AsylbewerberIn (bei Bedarf mit DolmetscherIn)
  • Prüfung des Einzelfalls durch Mitarbeiter des BAMF (Entscheider)
  • Entscheidung durch das BAMF

Asylbewerber mit anerkanntem Asylrecht oder mit anerkanntem Flüchtlingsschutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 3 Jahren, die unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann.