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Asylverfahren
Das Asylverfahren läuft in folgenden Schritten ab:
- Antrag auf Asyl
- Anhörung des/der AsylbewerberIn (bei Bedarf mit DolmetscherIn)
- Prüfung des Einzelfalls durch Mitarbeiter des BAMF (Entscheider)
- Entscheidung durch das BAMF
Asylbewerber mit anerkanntem Asylrecht oder mit anerkanntem Flüchtlingsschutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 3 Jahren, die unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann.