Klassische Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei zwei toten Wildvögeln nachgewiesenDer Landrat des Landkreises Vorpommern–Greifswald hat eine Allgemeinverfügung in Form einer Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest erlassen. Es ergehen gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung folgende Anordnungen:
Die Genehmigung von Ausnahmen von der in Nr. 1 benannten Aufstallungspflicht ist schriftlich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu beantragen. Geflügelhalter im Landkreis Vorpommern-Greifswald, die bisher der Anzeigepflicht der Geflügelhaltung nicht nachgekommen sind, haben die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. (Informationen dazu unter Telefon: 03834 8760 3821, -3814). Für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten ab sofort verboten. Veranstaltungen mit Tauben sind von dem Verbot ausgenommen. Wer Geflügel im Landkreis Vorpommern-Greifswald hält, hat sicherzustellen, dass dieTiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. |
| 12.11.2020 |
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