Allgemeinverfügung des Landkreises zu Reiserückkehrern aus RisikogebietenVorzeitiges Ende der Quarantäne nach zweitem negativen Test Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen.
Wörtlich heißt es in der Verordnung: Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald in einem Risikogebiet im Ausland nach § 1 Absatz 4 SARS-CoV-2-QuarV M-V aufgehalten haben und nach erster negativer molekularbiologischer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein erneutes negatives Ergebnis Die vorzeitige Beendigung der Absonderung nach Ziffer 1 tritt nur ein, soweit die Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Für sich absondernde Personen, die in einem besonders betroffenen Gebiet nach § 1 Absatz 5 SARS-CoV-2-QuarV M-V einen Wohnsitz haben oder aus einem solchen Gebiet mit den dort genannten entsprechenden Symptomen in das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald eingereist und ein negatives Ergebnis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, ist die Absonderung hiermit vorzeitig im Sinne des § 2 Absatz 4 SARS-CoV-2-QuarV MV beendet. |
| 30.10.2020 |
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