Verkehrsraumeinschränkungen auf der B 110 von der Zecheriner Brücke bis Usedom ab dem 12.10.2020Das Straßenbauamt Neustrelitz informiert Im Auftrag des Straßenbauamtes Neustrelitz wird ab dem 12.10.2020 mit den Straßenbauarbeiten auf der B 110 von der Zecheriner Brücke bis Usedom, Stadt begonnen. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erhaltungsmaßnahme im Fahrbahnbestand. In diesem Zusammenhang wird die verschlissene Asphaltbefestigung des vorhandenen Asphaltoberbaus 10 cm tief abgefräst und mit einem zweilagigen Asphalteinbau von insgesamt 12 cm Dicke erneuert. Im Bereich der Zecheriner Brücke bis zum Abzweig Zecherin/ Karnin erfolgt die Erneuerung der Asphaltbefestigung jedoch höhengleich, so dass hier keine größeren Anpassungsarbeiten an passiven Schutzeinrichtungen etc. erforderlich werden. Des Weiteren wird im Zuge dieses Bauvorhabens auch noch eine größere Einzelfläche grundhaft saniert. Der v. g. Streckenabschnitt der B 110 wird unter Berücksichtigung der im Baufeld liegenden Ortsanbindungen und Ortslagen in vier Teilabschnitte unterteilt, um die Dauer der sich nicht zu vermeiden lassenden Einschränkungen für Anlieger und Schülerverkehr in Bezug auf den Umleitungsverkehr relativ kurz zu halten. 1. BA: Zecheriner Brücke (BA) bis Abzweig Zecherin/ Karnin (K 46, VG) Im Zeitraum vom 12.10.2020 bis 16.10.2020 werden auf dem gesamten Abschnitt von der Zecheriner Brücke bis Usedom Arbeiten unter halbseitiger Verkehrsraumeinschränkung mit Baustellen-LSA (max. Länge von 1.000 m) ausgeführt. Offizielle Umleitung (s. Anlage) erfolgt von Anklam über B 109, Karlsburg auf die B 111, Lühmannsdorf/ Wolgast/ Koserow/ Ückeritz bis Mellenthin und umgekehrt. Auf Grund der v. g. Verkehrsraumeinschränkungen sowie Umleitung müssen die Verkehrsteilnehmer in dem v. g. Zeitraum mit erheblichen Beeinträchtigungen und Zeitverlusten rechnen. Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten. |
| 08.10.2020 |
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