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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Aktuelles

Ausstellung »Langer Atem« im Rahmen der Antigewaltwoche 2025

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

liebe Besucherinnen und Besucher unseres Hauses,

im Rahmen der diesjährigen Antigewaltwoche möchten wir auf eine besondere Ausstellung aufmerksam machen, die ab dem 19. November 2025 im Landratsamt Greifswald, Haus 1, im Wartebereich der Beigeordneten und Dezernentin des Dezernats 2 – Soziales, Jugend und Gesundheit, Frau Kaiser, – sowie der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Frau Sacher, zu sehen ist.

Unter dem Titel „Langer Atem“ ist – in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Arbeitskreis gegen häusliche, sexualisierte Gewalt und Stalking im Landkreis Vorpommern-Greifswald – eine eindrucksvolle Bilderausstellung entstanden. Ergänzend dazu wurde eine Broschüre erstellt, die zusätzliche Informationen und Unterstützungsangebote enthält.

Die Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt des Kreisdiakonischen Werkes Greifswald e.V. hat diese Ausstellung gemeinsam mit vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren entwickelt.

Sie widmet sich einem Thema, das oft unsichtbar bleibt, aber viele Menschen betrifft: häusliche Gewalt.

Die Werke des Künstlers S. Peikkolapsie und die Texte der Autorin S. Schötschel sind mehr als nur Bilder und Worte.
Sie bündeln künstlerische Ausdruckskraft mit persönlichen Erfahrungen und machen sichtbar, was sonst häufig im Verborgenen bleibt.
Sie erzählen von Leid – aber auch von Mut, Widerstandsfähigkeit und der Hoffnung auf einen Weg aus der Gewalt.

Mit dieser Ausstellung möchten wir sensibilisieren, zum Nachdenken anregen und darauf aufmerksam machen, dass jeder Schritt aus der Gewalt Unterstützung braucht – und manchmal eben einen langen Atem.

Wir laden Sie herzlich ein, die Ausstellung zu besuchen, einen Moment innezuhalten und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Susanne Sacher
Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises Vorpommern-Greifswald

Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt 
Kreisdiakonischen Werk Greifswald e.V.
Mail: bhg@kdw-greifswald.de, www.kdw-greifswald.de

                                                   

Mehr Frauen in die Politik! Aber wie?

Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Steuerungsgruppe Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Steuerungsgruppe Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik

Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden - Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit.
Das Wichtigste im Überblick:

    • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
    • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
    • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Sie müssen zu der Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger den Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil stellen.
    • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Väter können ebenfalls einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.
Über folgenden Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.


"Kein Platz für Sexismus und sexuelle Belästigung in unserer Gesellschaft"

Partnerbüro des Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Telefon: 030/28 01 81 52
E-Mail: partnerbuero@hilfetelefon.de
www.hilfetelefon.de

Erst-Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung mit Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen - "Kein Platz für Sexismus und sexuelle Belästigung in unserer Gesellschaft" informieren (Pressemitteilung vom 26.10.2021 des Bundesfamilienministeriums).

Sexismus und sexuelle Belästigung begegnen vielen Menschen im Alltag in ganz unterschiedlicher Weise. Sexismus zeigt sich etwa in Form von Herabwürdigungen, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts.
Sexismus kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Es ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Sexismus und sexualisierte Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern und zu beenden.
Am heutigen Tag haben Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht, Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
Carola Unser, Intendantin des Landestheaters Marburg, Claudia Hartwich, Mitglied der deutschen Geschäftsleitung von Microsoft und Schauspielerin Ursula Karven die Erklärung "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" erst-unterzeichnet.
Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner engagieren sich aktiv dafür, dass Frauen und Männer die gleichen beruflichen Chancen haben und den gleichen Respekt erhalten. Sie wollen dafür sorgen, dass längst überkommene Rollenbilder und
Diskriminierungen ein Ende haben. Frau Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht ruft weitere Unternehmen, Verbände und Organisationen auf, sich der Erklärung anzuschließen.
Konkret haben sich die Beteiligten darauf verständigt, gemeinsam u.a. daran zu arbeiten:

  • Prävention und Sensibilisierung sollen an erster Stelle stehen. Dafür sollen die Verbreitung von Informationen über Sexismus, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt, individuelle Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote verbessert werden.
  • Das Einschreiten gegen sexistisches Verhalten und sexuelle Belästigung soll als Selbstverständlichkeit und Führungsaufgabe verstanden werden. Verantwortliche sollen sensibilisiert und in Initiativen einbezogen werden.
  • Klare Leitlinien zum Umgang mit Sexismus und sexueller Belästigung sollen angewendet werden. Dies können zum Beispiel Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen sein.
  • Über das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung soll informiert und Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet werden.

Die Erklärung ist das Ergebnis der Dialogforen gegen Sexismus, die das Bundesfrauenministerium zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) durchgeführt hat. Verbände, Unternehmen,
zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Vertreterinnen und Vertreter haben wirksame Maßnahmen gegen Sexismus am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und in Kultur und Medien in der Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus" zusammengetragen.
Die Gemeinsame Erklärung wird auch von vielen Partnern der Initiative Stärker als Gewalt unterstützt.
Das bundesweite "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" berät gewaltbetroffene Frauen, Personen aus deren Umfeld und Fachkräfte unter 08000 116016 rund um die Uhr kostenfrei, 365 Tage im Jahr, anonym, barrierefrei in 17 Fremdsprachen, telefonisch oder online zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen einschließlich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Weitere Initiativen und Projekte des Bundesfrauenministeriums gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und Rollenstereotype:

  • Das Projekt "Make it Work! Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bündelt unter anderem Expertise und zeigt gute Beispiele auf.
  • Die "Bundesinitiative Klischeefrei - Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl" setzt sich für eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl ein - frei von einengenden Rollenstereotypen.
  • Die Kampagne "Schule gegen Sexismus" von Pinkstinks Germany informiert niedrigschwellig und beantwortet Fragen zu den Themen Sexismus und Geschlechterstereotype.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Rechten von Beschäftigten und zu sonstigen Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung. Details unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/