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Was kann ich dagegen tun?
Zu unterscheiden sind pornografische Werbung; Werbung, die die Menschenwürde verletzt und sexistische/diskriminierende Werbung. Dafür gibt es unterschiedliche Wege, sich zur Wehr zu setzen.
- Pornografische Werbung
Laut Definition des Bundesgerichtshofes rückt pornografische Werbung sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund. Die Gesamttendenz derartiger Werbung zielt ausschließlich oder überwiegend auf das Interesse der betrachtenden Person an sexuellen Dingen ab. Herstellung und Verbreitung von pornografischer Werbung ist gemäß § 184 Strafgesetzbuch strafbar. Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Werbung der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt melden.
- Werbung, die die Menschenwürde verletzt
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde beruht gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes auf der Vorstellung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben. Wenn Werbedarstellungen dem widersprechen, sind ebenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Landeskriminalamt strafrechtliche Anlaufstellen. Hinweise können Sie auch an das Ordnungsamt richten.
- Sexistische/diskriminierende Werbung
Da Definition und Konsequenzen für sexistische und/oder diskriminierende Werbung eine juristische Grauzone darstellen, ist das Vorgehen gegen solche Darstellungen schwieriger. Bürgerinnen und Bürger können eine schriftliche Beschwerde an den Deutschen Werberat verfassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zu informieren. Sinn macht es auch, sich neben der Beschwerde beim Deutschen Werberat an die Herstellenden des Produktes zu wenden oder die Werbeflächenvermietung anzusprechen. Je mehr Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen, umso höher ist die Chance, sich erfolgreich gegen sexistische Werbung zur Wehr zu setzen. Weitere Informationen zum Deutschen Werberat sowie zur Rechtslage finden Sie nachfolgend aufgeführt.
Deutscher Werberat - allgemeine Informationen: https://www.werberat.de/