Öffnung von Gastronomie-Betrieben bei Einhaltung von Verhaltensregeln des Landes auch im Kreis möglichMaximal sechs Personen pro Tisch – Mund-Nasen-Bedeckung für Mitarbeiter Seit dem vergangenen Wochenende können Gastronomie-Betriebe im Innen- und Außenbereich auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald wieder geöffnet werden. Nach der entsprechenden Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 3 Corona-Übergangs-LVO M-V Gaststätten) kann dies unter Auflagen und Verhaltensregeln für Mitarbeiter und Gäste geschehen. Diese sind exakt vorgegeben: Gleiches gilt für Speisenkarten, Salz- und Pfefferstreuer sowie Öl- und Essigflaschen oder sonstige Gewürzbehälter zur Selbstbedienung, welche auf den Tischen bereitstehen. Diese sind nach jeder Tischbelegung zu reinigen. Zusätzlich sind engmaschige Reinigungsfrequenzen der Handkontaktflächen (z. B. Türklinken) und der Sanitärräume einzuhalten und Räume mit Publikumsverkehr mindestens alle zwei Stunden zu lüften. Eine Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und sich je 10 Quadratmeter Gastraum nur eine Person aufhält. |
| 12.05.2020 |
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