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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV

In Mecklenburg-Vorpommern ist ab dem 27. April 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Taxen Pflicht. Das betrifft also auch den Schülerverkehr. 

  • Mit dem Schulbeginn am 27.04.2020 fahren die Schulbusse zu den gewohnten Zeiten wieder die Schulen im Landkreis an. Der Gesamtfahrplan entspricht dem Fahrplan, der vor dem Eintritt der Corona Pandemie gültig war. Im Bedienungsbereich der Usedomer Bäderbahn kommt es zu Einschränkungen der Fahrangebote im touristischen Bereich, die UBB führt hauptsächlich die Schülerbeförderung durch
  • Die Fahrgäste müssen spätestens ab dem 27. April 2020 in den Fahrzeugen des ÖPNV und Taxen) eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen. Dies dient ihrem eigenen Schutz. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  • Die Eltern werden gebeten darauf zu achten, dass ihre Kinder über einen geeigneten Mundschutz verfügen und diesen vor Betreten des Fahrzeugs und während der Busfahrt tragen. Auch die Fahrer in den Bussen werden beim Verkauf oder der Kontrolle der Fahrscheine einen Mundschutz tragen.
  • Das Tragen von einfachen Mund-Nase-Bedeckungen (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) für Fahrgäste im ÖPNV ist verpflichtend, jedoch ist keine professionelle Maske vorgeschrieben. Wir bitten auch um Verständnis das Fahrgäste, die keinen Mundschutz tragen, nicht befördert werden können.
  • Die Busse werden bei jedem Halt an den Haltestellen gelüftet (Öffnen beider Türen) und durch die Fahrer werden zusätzlich zur täglichen Grundreinigung des Fahrzeuges regelmäßig die sensiblen Bereiche desinfiziert.
  • Für die Schülerbeförderung mit Mietwagen gelten die gleichen Bedingungen.