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Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann, weil die Züge oder Busse nicht fahren?
Wenn der Beschäftigte aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann, hat er grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Denn der Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass er zum Betrieb als seinem Arbeitsort gelangt (sog. Wegerisiko). Diese Informationen finden Sie auch unter: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html