Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Corona-Virus Kurzarbeitergeld bekommen?
+++ 29.04.2020 +++ Die Bundesregierung hat Verbesserungen bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit auf den Weg gebracht: Kurzarbeiter sollen mehr Geld erhalten und ab Mai dürfen sie in allen Berufen hinzuverdienen. Die Bezugsdauer für Arbeitslose wird verlängert. Hier erfahren Sie mehr.
Prinzipiell kann Kurzarbeitergeld auf die Dauer von 12 Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt. Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus