Landkreis erlässt Nutzungsuntersagung für Löcknitzer GaragenkomplexDer Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine Ordnungsverfügung gegen die Nutzung eines Garagenkomplexes in Löcknitz erlassen. Dort waren bei sieben Garagen die Trennwände entfernt worden, so dass ein Versammlungsraum von rund 150 Quadratmetern entstanden war. Dieser wurde mutmaßlich für Treffen und Konzerte der rechten Szene genutzt. Nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) war dies eine artfremde Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung. Garagen dienen ausschließlich dem Zweck, Fahrzeuge unterzustellen. |
| 03.03.2020 |
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