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Satzungen
Der Landkreis als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger hat die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG) zu beseitigen. Er kann sich dabei Dritter bedienen.
Der neu entstandene Landkreis Vorpommern-Greifswald wird entsprechend der alten Entsorgungsgebietsstruktur in vier Entsorgungsbereiche der Abfallentsorgung aufgeteilt. Entnehmen Sie bitte je nach Wohnort die entsprechenden Informationen wie Abfall und Abfallgebührensatzungen, Tourenpläne, Tipps den jeweiligen Entsorgungsbereichen.