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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Aufgaben

Die untere Abfallbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen

(detaillierte Zuständigkeitsregelung in § 3 Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (Abfall-Zuständigkeitsverordnung – AbfZustVO M-V)

Eine Hauptaufgabe dabei ist ordnungsrechtliche Verfolgung von Fällen illegaler Abfallentsorgung wie zum Beispiel:

  • Verbrennen von Abfällen im Ofen oder im offenen Feuer
  • Vergraben von Abfällen
  • illegale Ablagerung in freier Natur oder auf Grundstücken

Weiterhin ist die untere Abfallbehörde des Landkreises zuständig für:

  • die Durchführung der Verpackungsverordnung (Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen)
  • die Durchführung der Klärschlammverordnung (Überwachung landwirtschaftlicher Verwertung von Klärschlamm)
  • die Durchführung der Planzenabfalllandesverordnung (Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen)
  • Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Stellungnahmen zu abfallrechtlichen Belangen in Baugenehmigungs-und Planungsverfahren

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.