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Aufgaben
Die untere Abfallbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen
(detaillierte Zuständigkeitsregelung in § 3 Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (Abfall-Zuständigkeitsverordnung – AbfZustVO M-V)
Eine Hauptaufgabe dabei ist ordnungsrechtliche Verfolgung von Fällen illegaler Abfallentsorgung wie zum Beispiel:
- Verbrennen von Abfällen im Ofen oder im offenen Feuer
- Vergraben von Abfällen
- illegale Ablagerung in freier Natur oder auf Grundstücken
Weiterhin ist die untere Abfallbehörde des Landkreises zuständig für:
- die Durchführung der Verpackungsverordnung (Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen)
- die Durchführung der Klärschlammverordnung (Überwachung landwirtschaftlicher Verwertung von Klärschlamm)
- die Durchführung der Planzenabfalllandesverordnung (Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen)
- Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Stellungnahmen zu abfallrechtlichen Belangen in Baugenehmigungs-und Planungsverfahren
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.