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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers
- Haushaltsbescheinigung (Die Haushaltsbescheinigung bescheinigt, wer mit wem in einem Haushalt zusammen wohnt.) Diese Bescheinigung stellt das Einwohnermeldeamt aus.
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Ausländern: gegenwärtiger Aufenthaltstitel
- Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde oder Urteil)
- vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag) - die erste vollstreckbare Ausfertigung im Original
- Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben
- Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss
- gerichtliche Anordnung über die Unterbringung des Ehepartners für längere Zeit in einer Anstalt
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils
- Nachweise über den Bezug Halbwaisenrente (Rentenbescheid)
- Nachweise über laufende Unterhaltszahlungen; über die letztmalig geleisteten Unterhaltszahlungen Nachweise über frühere Bewilligungszeiträume von UVG-Leistungen
- Vollständiger SGB II-Bescheid für den Monat der Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
- Verdienstbescheinigung des/der Antragstellers/in aus dem Vormonat
- ggf. Arbeitsvertrag bei befristetem Arbeitsverhältnis des/der Antragstellers/in
- Schulbescheinigung für ein Kind über dem 15. Lebensjahr oder
- Nachweise über das Einkommen des Kindes, wenn dieses sich in Berufsausbildung befindet (Ausbildungsentgelt, Berufsausbildungsbeihilfe o.ä.)