Dokumente und Informationen
BAföG | Erklärung über Besitz und Haltung eines KFZ
BAföG | Ergänzende Erklärung über ein bebautes Grundstück
Was gilt es zu beachten?
Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
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- weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können,
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
- höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Sie sind Ausländer und Sie beziehungsweise ein Elternteil war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig.
- oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit.
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
- Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie des Mietvertrages
- Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag, Waisenrentenbescheid, Riester-Renten-Bescheinigung
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Wenn Sie ein Auto haben:
Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein, Kopie Zulassung und KfZ- Brief.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Fristen
Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
- Aktivieren Sie zunächst die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer europäischen eID. Dafür müssen Sie sich registrieren.
- Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren beziehungsweise wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie keine eID haben, können Sie Ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.