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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Auch wenn es unsere Verfassung (Art. 3 Grundgesetz, Abs. 3, Satz 2) verbietet, sind Menschen mit Behinderung nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. Für Menschen mit Behinderung ist es in der Regel schwieriger, eine Arbeit oder eine ihren Bedürfnissen entsprechenden angemessenen Wohnungraum zu finden. Außerdem sehen sich Menschen mit Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Besuch von Regelschulen vielfältigen Problemen ausgesetzt. Die Benachteiligungen von behinderten Menschen gehen weit über die eben genannten Bereiche hinaus.

„Erst wenn mit dem `Anders Sein` eines Mitmenschen von allen Menschen im täglichen gesellschaftlichen Leben normal umgegangen wird, dann haben wir unser gemeinsames Ziel der Inklusion erreicht.“

Peter Braun – Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in M-V e. V. „Für Selbstbestimmung und Würde“ bei der Kranzniederlegung am Mahnmal „Verloren Sein“ am 27.01.2025 in Ueckermünde