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Eltern können Anträge stellen auf
- Unterbringung der Kinder in Kita und Tagespflege: diese Antragstellung erfolgt im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, den Bereich des Amtes Landhagen, des Amtes Lubmin, des Amtes Peenetal-Loitz und des Amtes Jarmen-Tutow erfolgt die Antragstellung beim Eigenbetrieb "Hanse-Kinder" in Greifswald. Für die Bereiche Anklam und Pasewalk erfolgt die Antragstellung im Jugendamt am Standort Pasewalk
- Übernahme der Verpflegungskosten gemäß § 29 Abs. 2 KiföG M-V: erfolgt ebenfalls im Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald und im Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
- sollten Eltern Widersprüche einlegen, werden diese im Jugendamt bearbeitet