Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Allgemeine Informationen

Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) in Strafverfahren. Sie arbeitet eng mit allen Beteiligten, wie den Eltern, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe in diesem Verfahren zusammen.

Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie äußert sich aus sozialpädagogischer Sicht zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind.

Außerdem vermittelt sie Auflagen und Weisungen der Jugendgerichte und der Staatsanwaltschaft. Sie berät und entscheidet über einzuleitende Hilfemaßnahmen im Sinne des SGB VIII.